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Allgemeine Montagebedingungen – K.i.m.s – Kieler Industrie Montage Service GmbH

Montage zum Aufmaß bzw. Festpreis:

Leistungsumfang:

  • Montage von Materialien in katalogmäßig unveränderter Ausführung zum Festpreis ( lf. Meter oder Stück )
  • Montage nach freigegebenen Plänen, die vom Auftraggeber in Papierform zur Verfügung gestellt werden
  • Montage in der normalen Wochenarbeitszeit
  • Montage an frei zugänglichen Montageorten bis 4,00 Meter Arbeitshöhe
  • Leitern bzw. Rollgerüste werden für diese Montagehöhen von uns bereitgestellt
  • Materialtransport auf der Baustelle bis 100 Meter Entfernung in der Waagerechten ( in der Senkrechten nur mit einem zur Verfügung gestelltem Kran oder Aufzug )
  • An- und Abreise des Montagepersonals bei durchgehender Montage

Mehraufwand / Leistungen die nicht abgedeckt sind bei Festpreisangeboten:

  • Fahrtzeiten die durch bauseits bedingte Montageunterbrechungen zustandekommen
  • Zeiten f. Bauabsprachen mit unserem Obermonteur, für Bau- und Anlagenteile, für die keine verbindlichen Montagepläne zur Verfügung stehen
  • Zeiten f. Koordination und Abstimmung mit Fremdgewerken
  • Wartezeiten, die wir nicht zu vertreten haben
  • Erbringen von Durchbrüchen, Kernbohrungen, Freilegen von Montageschienen im Beton, Potenzialausgleiche die über die Standardverbindungen von Trassenmaterial hinausgehen, Abändern katalogmäßiger Ware, Ausschnitte aus gedämmten Decken
  • Mehraufwand / Rüstzeiten für Arbeitsplatzwechsel in Bauteile, in denen die Montage bereits abgeschlossen ist bzw. nicht fertiggestellt werden konnte, wegen Klärungsbedarf
  • Änderungsarbeiten von ordnungsmäßig montiertem Material
  • Materialtransport über den beschriebenen Umfang hinaus
  • Mehraufwand bei erschwerten Bedingungen, die zur Angebotsabgabe nicht ersichtlich waren
  • Planungsleistung, Zeichnungserstellung und Dokumentation
  • unverhältnismäßig viele Trassenunterbrechungen an Wänden oder Rohren ( mehr als 3 mal auf 100,00 Meter )

Baulohnmontagen:

Leistungsumfang:

  • Montage zum vorher vereinbartem festen Stundensatz
  • Bereitstellung von Leitern und Rollgerüsten bis Arbeitshöhe 4,00 Meter und Bereitstellung des erforderlichen Montagewerkzeugs
  • Montage des Materials nach Kundenzeichnungen oder -angaben
  • Montage in der normalen Wochenarbeitszeit
  • An- und Abreise des Montagepersonals bei durchgehender Montage
  • Material wird separat abgerechnet

Montagevoraussetzung, Leistungen des Auftraggebers:

Der Auftraggeber sichert zum Montagebeginn für uns kostenfreie Leistungen zu:

  • Baustromanschlüsse in angemessener Entfernung
  • Hebebühnen bzw. ordnungsgemäße Rüstung f. Arbeitshöhen über 4,00 Meter
  • Beleuchtung in den Räumen, wo montiert werden soll
  • trockene Arbeitsplätze
  • die Fläche unter der montiert wird ist frei mit einem Rollgerüst befahrbar
  • abschließbarer Raum f. Kleinmaterial
  • Materiallagerplatz in angemessener Entfernung zur Baustelle oder auf der Baustelle
  • bei nicht durch uns zu vertretende Bauunterbrechungen wird vom Auftraggeber ein abschließbarer Raum zur Verfügung gestellt, zur Lagerung des Materials, kann das nicht gewährleistet werden, übergeben wir das Material in das Risiko des Auftraggebers

Abnahme und Aufmaß:

  • Aufmaße werden nach Fertigstellung von Montagen zusammen mit dem Kunden oder dessen Beauftragten durchgeführt
  • der Beauftragte wird vom Auftraggeber vorher benannt und abgestellt
  • bei größeren Aufträgen wird wöchentlich ein Aufmaß erstellt
  • Teilaufmaße gelten als Teilabnahme
  • ist trotz Absprache kein Beauftragter des Auftraggebers vor Ort, sind wir berechtigt nach unserem erstelltem Aufmaß abzurechnen
  • die Kosten für eine nochmalige Anreise zur Prüfung der Aufmaße sind vom Auftraggeber zu tragen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Wenn Sie eine industrielle Lösung benötigen… Wir sind für Sie da

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